Juleica

Karte für Ehrenamtliche

Die Jugendleitercard bürgt für Qualität: Jeder Juleica-Inhaber/in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 40 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer/innen die Juleica besitzen.

Voraussetzungen:

Ehrenamtliche Mitarbeiter-innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica bei der Sportjugend beantragen,

  • wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können (zB Übungsleiter C-Ausbildung Profil Kinder und Jugendliche, Gruppenhelfer-Ausbildung)
  • einen Erste-Hilfe-Schein mit mindestens 8 Lerneinheiten nachweisen

www.juleica.de/

Voraussetzungen und Beantragung

Antragsberechtigt sind Jugendleiter/-innen die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Vergabe der Juleica erfolgt über die Stadt- und Kreissportbünde der Sportjugenden.Bei Fragen zum Juleica-Online-Antragsverfahren und zum Themenbereich Juleica allgemein, kannst du dich vor Ort an deinen Kreis- oder Stadtsportbund wenden.

Informationen zur Juleica und zum Antragsverfahren:

http://www.juleica.de/onlineantrag.0.html

Leistungen der Juleica

Jugendleiter/-innen sind durch den Nachweis der Juleica berechtigt Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Das Leistungspaket der Juleica ist regional unterschiedlich. Die Ansprechpartner/-innen geben Auskunft über die jeweiligen Vergünstigungen.

Beispiele sind:

  • Fahrpreisermäßigungen
  • Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe
  • Besuche von Kulturveranstaltungen
  • Besuche von Freizeiteinrichtungen
  • Gebührenfreiheit oder -ermäßigung für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen
  • Einzelne Kommunen verknüpfen darüber hinaus die Förderung von Maßnahmen mit dem Nachweis des Einsatzes qualifizierter Mitarbeiter/-innen. Die Juleica dient als Nachweis der geforderten Qualifikation
  • Etc.

Gültigkeit der Juleica

Die Gültigkeitsdauer der Card beträgt drei Jahre. Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, verliert die Juleica ihre Gültigkeit und ist zurückzugeben. Liegen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vor, kann auf Antrag eine neue Card ausgestellt werden. Für die Neu-Ausstellung der Juleica ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden (entsprechend 10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Juleica erhalten Jugendleiterin und der Jugendleiter im Sinne des § 73 Achtes Buch des Sozialgesetzbuchs – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII). Voraussetzung ist, dass sie für einen freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe tätig sind.Die Sportjugend NRW ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe und ist zudem Mitglied im Landesjugendring NRW. Auf dieser Grundlage ist die Sportjugend NRW berechtigt, Jugendliche gemäß der inhaltlichen Vorgaben der Juleica zu qualifizieren.

Ihre Ansprechpartnerin

Lena Lehmann

 

Fachkraft Kinder- und Jugendarbeit


Ansprechpartnerin Prävention von sexualisierter Gewalt 

 

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