Informationen zur Lizenzverlängerung

Gültigkeit und Verlängerung von Lizenzen

Gültigkeit und Verlängerung von Lizenzen:

  • 1 Jahr nach Ablaufzeit: Fortbildung mit 15 LE, Verlängerung um 3 Jahre
  • 2-3 Jahre nach Ablaufzeit: Fortbildung mit 30 LE, Verlängerung um 4 Jahre
  • 4-5 Jahre nach Ablaufzeit: Fortbildung mit 45 LE, Verlängerung um 4 Jahre
  • Bei einer Überscheitung um mehr als 5 Jahre: Neuerwerb durch Wiederholung der gesamten Ausbildung

Neue Regelung:

Seit 2020 wurde die Gültigkeit von ÜL-C Lizenzen dem DOSB-Standard angepasst. Dieser Standard besagt, dass Übungsleiter-C Breitensport Lizenzen nicht länger als 4 Jahre gültig sein dürfen. In der Vergangenheit war es so, dass mit Erlangen der Lizenz zum Jahresende zzgl. 4 Jahre die Gültigkeit berechnet wurde. Wer also am 15.März 2015 seine Lizenz erlangt hat, hatte eine Lizenzgültigkeit bis zum 31.12.2019. Das Datum, wann die Lizenz erlangt wurde, wird auch als Ausstellungsdatum bezeichnet und findet sich auf der Lizenz/Lizenzkarte.

Nach der neuen Regelung ist das neue Ablaufdatum der Lizenz (am obigen Beispiel) der 14.03.2019.

  • Merke: immer 4 Jahre minus 1 Tag
  • Die Regelung betrifft alle Lizenzen in Trägerschaft des Landessportbundes NRW

Ihre Ansprechpartnerin

Sylvia Hof

 

Vorstand & Geschäftsführung


Fachkraft Qualifizierung


Pädagogische Leitung SportBildungswerk Soest

 

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