Fördermöglichkeiten für Vereine
1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Im Jahr 2023 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW. Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 30.05.2023 möglich.
Hier geht's zu weiteren Informationen.
2000x1000 für das Engagement
1000 Euro für Maßnahmen zum diesjährigen Schwerpunktthema „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern“ (ökologisch nachhaltige Projekte) von der Landesregierung NRW.
Beispiele: Einrichtung und der Betrieb eines Repair-Cafés,
Nachhaltigkeitsberatung für Vereine und Vereinsmitglieder, Betreuung
von Foodsharing-Angeboten oder Aufbau eines Gemeinschaftsgartens
Hier geht's zum Förderprogramm.
Antrag auf Förderung der Qualifizierung beim KSB Soest
Seit 2019 gibt es die Förderung des Einsatzes qualifizierter TrainerInnen/ ÜbungsleiterInnen und Vorstände durch den Kreis Soest.
Je Verein kann einmaig ein Zuschuss von bis zu 100 € für Qualifizierungsmaßnahmen beantragt werden.
Gefördert werden Aus- und Fortbildungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der angeschlossenen Landessportbünde/Fachverbände
Nicht gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen von kommerziellen oder sonstigen Anbietern.
Hier finden Sie den Antrag
Energiekrisenhilfe
Seit dem 1. März ist nun die Beantragung von Mitteln aus dem Paket „Soforthilfe Sport 2023 – Krisenhilfe NRW“ des Landes möglich.
Die Anträge müssen bis zum 30. Mai 2023 über das Förderportal des LSB NRW gestellt werden.
Hier geht's zum Förderprogramm.
Extrazeit für Bewegung
Außerschulische Gruppenangebote in Sportvereinen (sportpraktisch) werden mit bis zu 500 Euro vom Ministerium für Schule und Bildung gefördert.
Bedingungen: mindestens 10 Teilnehmende, mindestens 6 Zeitstunden,
Durchführung an einem Tag oder aufgeteilt auf max. 4x 90 Minuten,
außerhalb der Schulzeit
Hier geht's zum Förderprogramm.
Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine
Finanzielle Unterstützung der Übungsleiter*innen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.
Weitere Informationen findet ihr hier.
Integration durch Sport
Das Bundesprogramm "Integration durch Sport" hat sich zum Ziel gesetzt, Migranten und Migrantinnen durch die Sportvereine in die Gesellschaft zu integrieren.
Zum einen gibt es die Stützpunktförderung für Sportvereine, die sich im besonderem Maße für die Integration von Migranten und Migrantinnen engagieren. Hier ist eine Förderung von bis zu 5.000 Euro möglich.
Zum anderen gibt es die projektbezogene Förderung für Vereine, die eine einmalige Aktion oder ähnliches durchführen möchten. Hier ist eine Förderung von bis zu 1.000 Euro möglich.
Hier geht's zu weiteren Informationen.
Inklusion
Hier findet ihr eine Übersicht über Förderungen, Stiftungen und Wettbewerben aus dem Inklusionsbereich.
Mikroförderprogramm - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun.
Ziel: Strukturen für Engagement und Ehrenamt verbessern
Beispiele: Moderation für den Workshop, Programmierung der neuen
Webseite, Aktionen zur Gewinnung von Ehrenamtlichen, Dankeschön-
Veranstaltung für Ehrenamt (z.B. Ausflug)
Hier geht's zum Förderprogramm.
Restart - Sporttage sind Feiertage
Der DOSB vergibt 1000 Euro für 4000 Vereine.
Gefördert werden z. B. Tage der offenen Tür, Familien- und Spieltage, Schnupperkurse oder Infoveranstaltungen sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen, die der Mitgliederakquise dienen
Hier geht's zum Förderprogramm.
Übungsleiter*innen-Offensive
Mit einer Höhe von einer Million Euro fördert das Land NRW Ausbildungen und weitere Einstiegsqualifizierungen. Durch diese Förderungen sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewonnen werden.
Gefördert werden Ausbildungsgebühren des jeweiligen Anbieters bis zu 500 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme.
Es werden sowohl Ausbildungen zu Schwimmlehrer*innen, Schwimmlehrer*innenassistenz, Sporthelfer*innen und Trainer*innenassistenz bezuschusst als auch Ausbildungen innerhalb der 1. Lizenzstufe C und auch innerhalb der 2. Lizenzstufe B.
Voraussetzung zur Förderung ist die Mitgliedschaft eines Vereins im zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund oder bei einem Fachverband des LSB NRW. Zudem muss der Verein als gemeinnützig anerkannt sein und den aktuellen Nachweis darüber einreichen.
Ein Antrag kann ab dem 27. März beim LSB NRW eingereicht werden.
Hier geht's zum Antrag.
Allgemeine Fragen senden Sie an den Service im Bereich Bildung & Qualifizierung beim LSB NRW. Bei Fragen zum Förderverfahren steht Ihnen das Team Förderprogramme telefonisch unter 0203-7381-900 oder per Mail uebungsarbeit@lsb.nrw zur Verfügung.
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