Fördermöglichkeiten für Vereine

2000x1000 für das Engagement

Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse und Initiativen können ab dem 19. August 2024 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des diesjährigen Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Die Landesregierung stellt dafür als Teil der Kampagne „Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit.“ zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden. Das diesjährige Thema des Förderprogramms lautet: „Miteinander engagiert – Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal engagementfoerderung.nrw.

Informationen

Aktion Mensch „Viel vor – gemeinsam aktiv für Inklusion“

Inklusive Begegnungen und Aktivitäten zu schaffen, wird jetzt noch einfacher: mit der neuen Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“. Ohne erforderliche Eigenmittel und mit einer vereinfachten Antragstellung bietet das neue Förderangebot viele spannende Möglichkeiten für inklusive Projekte.

Beantragt werden können bis zu 10.000 € für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr. Das neue Angebot löst die Förderaktion „Kunst und Kultur für alle“ ab. Die Aktion Mensch setzt damit weiterhin auf die Förderung von kreativen Projekten, ermöglichen aber noch vielfältigere Aktivitäten und Begegnungen, um Inklusion erlebbar zu machen.

Alle notwendigen Informationen findest du hier.

Antrag auf Förderung der Qualifizierung beim KSB Soest

Seit 2019 gibt es die Förderung des Einsatzes qualifizierter TrainerInnen/ ÜbungsleiterInnen und Vorstände durch den Kreis Soest.
Je Verein kann einmaig ein Zuschuss von bis zu 100 € für Qualifizierungsmaßnahmen beantragt werden.
Gefördert werden Aus- und Fortbildungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der angeschlossenen Landessportbünde/Fachverbände
Nicht gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen von kommerziellen oder sonstigen Anbietern.

Hier finden Sie den Antrag

Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Gefördert werden Übungsleiter*innen im Sportverein, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.

Weitere Informationen findet ihr hier

Integration durch Sport

Das Bundesprogramm "Integration durch Sport" hat sich zum Ziel gesetzt, Migranten und Migrantinnen durch die Sportvereine in die Gesellschaft zu integrieren.

Zum einen gibt es die Stützpunktförderung für Sportvereine, die sich im besonderem Maße für die Integration von Migranten und Migrantinnen engagieren. Hier ist eine Förderung von bis zu 5.000 Euro möglich.

Zum anderen gibt es die projektbezogene Förderung für Vereine, die eine einmalige Aktion oder ähnliches durchführen möchten. Hier ist eine Förderung von bis zu 1.000 Euro möglich.

Hier geht's zu weiteren Informationen.

Inklusion

Hier findet ihr eine Übersicht über Förderungen, Stiftungen und Wettbewerben aus dem Inklusionsbereich.

Übersicht Förderungen Inklusion

Inklusives Sportmaterial

Der DJK Sportverband Köln e.V. stellt seit dem 01.09.2023 Fördermittel für Sportmaterialien zur Ausübung neuer inklusiver Sportangebote bereit.

Die Fördersumme kann dabei zwischen 1.000 EUR bis max. 5.000 EUR variieren.

Das niederschwellige Förderangebot ist für ALLE gemeinnützigen Organisationen zugänglich und somit sowohl für Sportvereine, Sportbünde und Sportverbände geeignet.

Das Förderprogramm wird durch Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht.

Hier geht's zu weiteren Informationen.

Förderwettbewerb: Klimaanpassung.Kommunen.NRW

Hauptzielsetzung des Programms ist es, die negativen Auswirkungen des Klimawandels durch Maßnahmen zur Vorsorge und zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit zu begrenzen.

Das Programm ist als Wettbewerb konzipiert, an dem neben Kommunen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen auch Stiftungen und Sportvereine in NRW teilnehmen können.
 

Nachfolgend wesentliche Charakteristika des Förderwettbewerbs:

Informationen zum Verfahren:

  • Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren
  • In einem ersten Schritt ist eine Projektskizze bei der Innovationsagentur NRW einzureichen – die nächste Einreichfrist startet voraussichtlich Anfang Juli 2024 und läuft in jedem Fall bis zum 31. Juli 2024
  • Die eingereichten Projektskizzen aller Teilnehmenden werden anhand eines Bewertungssystems durch einen Ausschuss bepunktet und die Ergebnisse im Nachgang kommuniziert
  • Alle Teilnehmenden, deren Projektskizzen ein positives Votum durch den Ausschuss (=Förderempfehlung) erhalten, werden in einem zweiten Schritt aufgefordert, einen Projekt-Förderantrag zu stellen 
     

Informationen zu Voraussetzungen und förderfähige Vorhaben:

  • Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens müssen über 200.000 Euro liegen; der Fördersatz für Sportvereine liegt bei 80% (bis maximal 90%)
  • Grds. sind Vorhaben an oder auf Gebäuden und Liegenschaften möglich, die der Klimafolgeanpassung oder Risikoprävention dienen müssen
  • Besonders gefragt sind übergreifende Ansätze, die mehrere Themen (bspw. Hitze, Starkregen, Trockenheit) miteinander verknüpfen
  • U.a. sind folgende Vorhaben denkbar: Schaffung von Flut- und Retentionsflächen, Bau von Verschattungsanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung, Maßnahmen zur Regenwasserspeicherung und -nutzung
     

Wichtiger Hinweis: Die Innovationsförderagentur NRW bietet ab sofort Beratungsgespräche für potenzielle Antragstellende an. Es wird dringend empfohlen, diese vor Einreichung der Skizzen wahrzunehmen.
 

Alle relevanten Informationen (u.a. Kontaktdaten der Beratungsstelle, Richtlinie mit Hinweisen zu förderfähigen Vorhaben und dem Bewertungssystem sowie notwendige Links) und die finale Bekanntmachung der Einreichfrist finden sich unter bzw. werden kommuniziert über https://www.in.nrw/klimaanpassung-kommunen.

J-Team Förderung

Ihr seid zwischen 13 -26 Jahre alt und wollt euch in einer Gruppe von mindestens vier Personen ehrenamtlich in eurem Verein engagieren? 

Dann gründet ein J-Team und profitiert von dem attraktiven Startpaket.

Oder habt ihr bereits ein J-Team gegründet, wollt mal wieder was Großartiges auf die Beine stellen, aber euch fehlen die finanziellen Mittel?

Die Sportjugend NRW möchte euch mit einer Summe von 250 Euro fördern und bei der Umsetzung eines Projekts unterstützen.

Hier geht's zu weiteren Infos.

KOMM-AN

Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen "KOMM-AN NRW" fördert die Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten in den Kommunen und unterstützt das bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe.

Hier geht's zu weiteren Informationen.

Mikroförderprogramm - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun.

Ziel: Strukturen für Engagement und Ehrenamt verbessern

Beispiele: Moderation für den Workshop, Programmierung der neuen
Webseite, Aktionen zur Gewinnung von Ehrenamtlichen, Dankeschön-
Veranstaltung für Ehrenamt (z.B. Ausflug)

Hier geht's zum Förderprogramm.

NRW kann schwimmen

Erfreuliche Neuigkeiten: Das erfolgreiche Landesprojekt "NRW kann schwimmen" wird auch von 2024 bis 2028 laufen. Heißt also, dass in den Oster-, Sommer- und Herbstferien Schwimmkurse für Schüler*innen der Klassen 1-6 umgesetzt und finanziell gefördert werden - dieses Mal gibt es 450 Euro für die Vereine, der Eigenanteil der Kinder bleibt bei 10 Euro.

Welche Änderungen es sonst noch gibt und weitere Infos findet ihr hier: https://www.schulsport-nrw.de/sch.../nrw-kann-schwimmen.html

Sonderaktion mit KIBAZ und Jolinchen für Familien mit Kindern

Je 400 Euro Förderung für maximal 250 Anträge: Die Sportjugend NRW hat zusammen mit der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK NordWest wieder eine Sonderaktion mit Kibaz (Kinderbewegungsabzeichen NRW) und Jolinchen für Familien mit Kindern gestartet.

Unter dem Motto „Familientag für alle“ können alle Sportvereine in NRW sowie die Stadt- und Kreissportbünde und Fachverbände besondere Gemeinschaftserlebnisse anbieten. An „familienfreundlichen“ Tagen wie Wochenenden, Feiertagen und Ferien werden Familien mit Kindern aller Altersgruppen auf den Vereinssportanlagen drinnen und draußen eine Vielzahl von Bewegungs-, Spiel- und Sportmöglichkeiten vorfinden.

Alles weitere zur Aktion findet ihr hier: 
https://go.sportjugend.nrw/sonderaktion2024

Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Das Förderprogramm „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“ ist mit einem Volumen in Höhe von 18 Mio. Euro für das Jahr 2024 an den Start gegangen.

An dem Programm können – wie bereits im ersten Aufruf in 2023 erfolgreich geschehen – auch Sportvereine partizipieren.

Die Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV NRW) zum diesjährigen Förderaufruf findet sich hier.

Nachfolgend wesentliche Charakteristika des Programms:

Fördervoraussetzung: Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).

Antragsberechtigung: Neben Kommunen sind auch Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.

Antragsfrist und -weg: Die Antragsstellung ist ab sofort bis zum 15. April 2024 über die Förderplattform der Landesregierung möglich. Eine vorherige Absprache mit der zuständigen Kommune sowie der Bezirksregierung wird dringend empfohlen.

Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse, Förderrichtlinie, Link zur Förderplattform) sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierungen und des zuständigen MLV NRW finden Sie hier.

Teilhabe VEREINfacht - Wir machen Sport für alle

Jetzt mit neuem Vereinsangebot teilnehmen!

Ihr wollt Kindern ermöglichen, dass sie Sport ohne Leistungsdruck erleben und dabei gleichzeitig etwas Gutes für ihre Gesundheit tun? Ihr wollt den Breitensport für Menschen mit Behinderung in eurer Region stärken? Im Projekt Teilhabe VEREINfacht wird Euer Engagement belohnt.

Teilnehmen können Vereine, die ein neues Rehasportangebot für Kinder (Teilprojekt 1) oder ein neues Breitensportangebot für Menschen mit Behinderung (Teilprojekt 2) einrichten wollen. 

Jeder Verein kann Förderung für ein oder mehrere Sportangebote beantragen. Die Förderung wird pro Sportgruppe und Antrag pauschaliert gewährt. Die Fördersumme wird gestaffelt in zwei Phasen ausgezahlt und ist an Voraussetzungen gebunden. 
• Phase 1: Anschubfinanzierung in Höhe von 250€
• Phase 2: Anschlussfinanzierung in Höhe von 250€. Rehasport-Gruppen für schwerstbehinderte Kinder erhalten 500€.

Weitere Informationen findet ihr hier.

 

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Kostenfreie Vereinsberatung zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Kinder & Jugendarbeit im Sportverein: Potentiale ausloten - Maßnahmen entwickeln.

Weitere Infos findet ihr hier.