Fördermöglichkeiten für Vereine
Aktion Mensch „Viel vor – gemeinsam aktiv für Inklusion“
Inklusive Begegnungen und Aktivitäten zu schaffen, wird jetzt noch einfacher: mit der neuen Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“. Ohne erforderliche Eigenmittel und mit einer vereinfachten Antragstellung bietet das neue Förderangebot viele spannende Möglichkeiten für inklusive Projekte.
Beantragt werden können bis zu 10.000 € für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr. Das neue Angebot löst die Förderaktion „Kunst und Kultur für alle“ ab. Die Aktion Mensch setzt damit weiterhin auf die Förderung von kreativen Projekten, ermöglichen aber noch vielfältigere Aktivitäten und Begegnungen, um Inklusion erlebbar zu machen.
Alle notwendigen Informationen findest du hier.
Antrag auf Förderung der Qualifizierung beim KSB Soest
Seit 2019 gibt es die Förderung des Einsatzes qualifizierter TrainerInnen/ ÜbungsleiterInnen und Vorstände durch den Kreis Soest.
Je Verein kann einmaig ein Zuschuss von bis zu 100 € für Qualifizierungsmaßnahmen beantragt werden.
Gefördert werden Aus- und Fortbildungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der angeschlossenen Landessportbünde/Fachverbände
Nicht gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen von kommerziellen oder sonstigen Anbietern.
Hier finden Sie den Antrag
Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Gefördert werden Übungsleiter*innen im Sportverein, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.
Weitere Informationen findet ihr hier.
Integration durch Sport
Das Bundesprogramm "Integration durch Sport" hat sich zum Ziel gesetzt, Migranten und Migrantinnen durch die Sportvereine in die Gesellschaft zu integrieren.
Zum einen gibt es die Stützpunktförderung für Sportvereine, die sich im besonderem Maße für die Integration von Migranten und Migrantinnen engagieren. Hier ist eine Förderung von bis zu 5.000 Euro möglich.
Zum anderen gibt es die projektbezogene Förderung für Vereine, die eine einmalige Aktion oder ähnliches durchführen möchten. Hier ist eine Förderung von bis zu 1.000 Euro möglich.
Hier geht's zu weiteren Informationen.
Inklusion
Hier findet ihr eine Übersicht über Förderungen, Stiftungen und Wettbewerben aus dem Inklusionsbereich.
Inklusives Sportmaterial
Der DJK Sportverband Köln e.V. stellt seit dem 01.09.2023 Fördermittel für Sportmaterialien zur Ausübung neuer inklusiver Sportangebote bereit.
Die Fördersumme kann dabei zwischen 1.000 EUR bis max. 5.000 EUR variieren.
Das niederschwellige Förderangebot ist für ALLE gemeinnützigen Organisationen zugänglich und somit sowohl für Sportvereine, Sportbünde und Sportverbände geeignet.
Das Förderprogramm wird durch Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht.
Hier geht's zu weiteren Informationen.
J-Team Förderung
Ihr seid zwischen 13 -26 Jahre alt und wollt euch in einer Gruppe von mindestens vier Personen ehrenamtlich in eurem Verein engagieren?
Dann gründet ein J-Team und profitiert von dem attraktiven Startpaket.
Oder habt ihr bereits ein J-Team gegründet, wollt mal wieder was Großartiges auf die Beine stellen, aber euch fehlen die finanziellen Mittel?
Die Sportjugend NRW möchte euch mit einer Summe von 250 Euro fördern und bei der Umsetzung eines Projekts unterstützen.
Hier geht's zu weiteren Infos.
Mikroförderprogramm - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun.
Ziel: Strukturen für Engagement und Ehrenamt verbessern
Beispiele: Moderation für den Workshop, Programmierung der neuen
Webseite, Aktionen zur Gewinnung von Ehrenamtlichen, Dankeschön-
Veranstaltung für Ehrenamt (z.B. Ausflug)
Hier geht's zum Förderprogramm.
NRW kann schwimmen
Erfreuliche Neuigkeiten: Das erfolgreiche Landesprojekt "NRW kann schwimmen" wird auch von 2024 bis 2028 laufen. Heißt also, dass in den Oster-, Sommer- und Herbstferien Schwimmkurse für Schüler*innen der Klassen 1-6 umgesetzt und finanziell gefördert werden - dieses Mal gibt es 450 Euro für die Vereine, der Eigenanteil der Kinder bleibt bei 10 Euro.
Welche Änderungen es sonst noch gibt und weitere Infos findet ihr hier: https://www.schulsport-nrw.de/sch.../nrw-kann-schwimmen.html
Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums 2025
Das Programm wird mit finanziellen Mitteln des Landes und des Bundes ausgestattet. Daher möchten wir darauf hinweisen, dass aufgrund der anstehenden Bundestagswahl und der erst anschließenden Festlegung des Bundeshaushalts das zur Verfügung stehende Fördervolumen für den diesjährigen Aufruf aktuell noch nicht feststeht. 2023 belief sich das Fördervolumen auf 21 Mio. Euro und 2024 auf 26 Mio. Euro.
Sportvereine sind bei dem Programm antragsberechtigt – eine Übersicht aller geförderten Projekte über den letztjährigen Aufruf findet sich hier.
Nachfolgend wesentliche Charakteristika des Programms:
Fördervoraussetzung: Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).
Antragsberechtigung: Neben Kommunen sind auch Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.
Antragsfrist und -weg: Die Antragsstellung ist vom 1. Februar 2025 bis zum 15. April 2025 online über die jeweils zuständige Bezirksregierung möglich. Eine vorherige Absprache interessierter Sportvereine mit der zuständigen Kommune sowie der Bezirksregierung wird dringend empfohlen.
Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse, Förderrichtlinie) sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierungen und des zuständigen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW finden Sie hier.
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