Zentrale Hinweis-Stelle: Verstöße im organisierten Sport

Oft passieren bestimmte Sachen im Sport.

Menschen machen bestimmte Sachen
gegen die Regeln.
Oder gegen die Gesetze.

Das Machen von den bestimmten Sachen
nennt man auch:
Verstöße.

Verstöße sind zum Beispiel:

  • Betrügen
  • Stehlen
  • Quälen
  • Gewalt.

Verstöße sind auch:

  • Ausgrenzen
  • falsches Nutzen von Macht
  • Verhalten gegen die Menschen-Rechte
  • Verhalten gegen die Umwelt.

Manchmal haben die Verstöße
keine Folgen für den Menschen.

Weil niemand über die Verstöße spricht.

Dabei gibt es oft Hinweis-Geber
für die Verstöße.


Was ist ein Hinweisgeber?

Ein Hinweis-Geber ist eine Person.

Die Person gibt

  • einen Hinweis

oder

  • eine Information

an eine andere Person weiter.
Der Hinweis oder die Information
ist über die Verstöße.


Das ist wichtig:

Die Hinweis-Geber brauchen Schutz vor
• Ausgrenzung
• Druck
• Rache.

Dann haben die Hinweis-Geber vielleicht keine Angst mehr.
Die Hinweis-Geber trauen sich:
Die Hinweis-Geber geben die Information weiter.


Es gibt ein bestimmtes Gesetz. Das Gesetz ist für den Schutz von Hinweis-Gebern.

In dem Gesetz für den Hinweis-Geber-Schutz steht:
Jede Firma muss eine zentrale Melde-Stelle haben.
Für die Hinweis-Geber.

Zentrale Melde-Stelle bedeutet:
Alle Informationen gehen an eine Melde-Stelle.

Die zentrale Melde-Stelle

  • sammelt

und

  • bearbeitet

die Informationen.


Das ist die zentrale Melde-Stelle vom Deutschen Olympische Sport-Bund und vom Landessportbund NRW:

Das Büro von den Rechts-Anwälten
Heuking und von Coelln.
In der Stadt Düsseldorf.

Rechts-Anwälte sind Fach-Leute.
Für die Gesetze.

Die Rechts-Anwälte von der zentralen Melde-Stelle
arbeiten unabhängig.
Unabhängig bedeutet:
Der Landessportbund gibt den Rechts-Anwälten
keine Anweisungen.
    
Die zentrale Melde-Stelle gibt die Informationen
von den Hinweis-Gebern weiter.
An einen bestimmten Mitarbeiter im Landessportbund.

Der bestimmte Mitarbeiter im Landessportbund
kümmert sich besonders darum:
Die Arbeit in den Vereinen soll gut sein.

Der bestimmte Mitarbeiter im Landessportbund
überprüft die Informationen
von den Hinweis-Gebern.

Hinweisgeberschutzgesetz / Zentrale Hinweisstelle | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (lsb.nrw)