Förderung der Übungsarbeit
Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt 7,56 Millionen Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung.
Das Geld ist für Übungsleitungen vorgesehen. Die Förderung unterstützt den Trainingsbetrieb im Breitensport, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.
Die Förderanträge können bis zum 31.05.2025 gestellt werden.