Förderprogramm „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums"
Das Förderprogramm „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“ ist mit einem Volumen in Höhe von 18 Mio. Euro für das Jahr 2024 an den Start gegangen.
An dem Programm können – wie bereits im ersten Aufruf in 2023 erfolgreich geschehen – auch Sportvereine partizipieren.
Die Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV NRW) zum diesjährigen Förderaufruf findet sich hier.
Nachfolgend wesentliche Charakteristika des Programms:
Fördervoraussetzung: Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).
Antragsberechtigung: Neben Kommunen sind auch Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.
Antragsfrist und -weg: Die Antragsstellung ist ab sofort bis zum 15. April 2024 über die Förderplattform der Landesregierung möglich. Eine vorherige Absprache mit der zuständigen Kommune sowie der Bezirksregierung wird dringend empfohlen.
Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse, Förderrichtlinie, Link zur Förderplattform) sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierungen und des zuständigen MLV NRW finden Sie hier.