FAQ zum neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das BFSG ist ein neues Gesetz, das am 28.06.2025 in Kraft tritt und die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zum Ziel hat.
Es betrifft alle "Wirtschaftsakteure", die Verbrauchern Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören grundsätzlich auch Vereine, wenn sie auf ihren Websites oder in Apps (digitale) Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten und nicht nur Informationen bereitstellen. Ob Ihr Verein betroffen ist, hängt davon ab, ob er Hersteller, Importeur oder Händler von Produkten ist oder Dienstleistungen (z. B. Trainingskurse) anbietet.
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