Entlastungen für Sportvereine
Gute Nachricht für gemeinnützige Sportvereine:
Durch das vom Gesetzgeber verabschiedete Jahressteuergesetz 2020 sind seit Monatsbeginn zahlreiche Entlastungen für gemeinnützige Sportvereine in Kraft getreten!
Die Änderungen im Überblick:
- Anhebung des Übungsleiter-Freibetrages von 2.400 € auf 3.000 €
- Anhebung des Ehrenamts-Freibetrages von 720 € auf 840 €
- Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 € auf 45.000 €
- Anhebung der Kleinbetragsspende von 200 € auf 300 €
- Aufhebung der Pflicht, zufließende Mittel zeitnah verwenden zu müssen, soweit die jährlichen Einnahmen 45.000 € nicht übersteigen
Detaillierte Informationen findet ihr hier.